Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | Gerd Weichelt (Dithmarschen KV) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2019, 16:11 |
D 2: Verbesserungen bei Online-Petitionen des Landtages von Schleswig-Holstein
Antragstext
Verbesserungen bei Online-Petitionen des Landtages von Schleswig-Holstein
Die Landtagsfraktion wird gebeten, folgende Änderungen zum Petitionsrecht in
Schleswig-Holstein einzubringen:
Datenschutz:
Möglichkeit im Online-Formular einfügen, dass der Vorname und Nachname nicht
sondern als N.N. angezeigt wird. Dabei sollen aber in der Mitzeichnungsliste
PLZ, Ort sowie Bundesland und Datum dargestellt werden. Beispiel
https://www.openpetition.de
Mitzeichnungen von Familienmitgliedern bei nur einer vorhandenen Mailadresse:
Möglichkeit schaffen, im Online-Formblatt die weiteren Namen als
Sammelmitzeichnung eintragen zu können. Zusätzlich einfügen einen
Pflichteintragung, wenn mehrere Namen eingetragen werden. Grund z.B.: „Alle
Personen sind unter dieser Adresse gemeldet. Wir haben nur eine Mailadresse.“
Änderung Mailinhalte:
Erst nach Prüfung der Aufnahme der Mitzeichnung und Online-Darstellung sollte
die Bestätigung zur Aufnahme der Mitzeichnung in der 2. Mail verschickt werden.
Hierbei sollen auch die Namen weiterer zugelassener Mitzeichner*innen bei
Sammelmitzeichnungen aufgeführt werden.
Änderung bei Ablehnung der Mitzeichnung:
Wenn die Datenprüfung negativ verlaufen ist, sollte eine begründete
Ablehnungsmail verschickt werden, damit die Mitzeichner*innen wissen, warum ihre
Mitzeichnung oder die weiterer Mitzeichner*innen bei einer Sammelmitzeichnung
nicht angenommen wurde.
Öffentliche Anhörung:
Die Grundsatzbeschlüsse des Petitionsausschusses sind so zu ändern, dass in
jedem Fall eine Anhörung der Hauptpetent*innen stattfindet, wenn das Quorum von
2.000 Mitzeichnungen erreicht ist.
Zulassung anderer Petitionsdienste:
Es soll geprüft werden, ob andere Petitionsdienste wie z.B. OpenPetition,
Campact zugelassen werden können, wenn die von diesen Diensten gelieferten Daten
nach SH-Recht geprüft werden können.
Begründung
Das bisherige Petitionsverfahren ist zu verbessern.
Unterstützer*innen
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- Frank Stawitzki (KV Dithmarschen)
- Johannes Martiny (KV Dithmarschen)
Zustimmung
- Gabriele Wunsch
- Daniel Kück
- Wencke Lehmacher
- Stefan
- Tanja Matthies
- Lutz Baastrup
- Michael Hegger
- Dieter Dluzewski
Kommentare
Tanja Matthies:
Susanne Hilbrecht:
es gibt ja auch die Möglichkeit, Petitionen schriftlich einzureichen. Aus meiner Sicht spricht aber nichts gegen eine Kombination beider Verfahren, um so leichter die notwendige Anzahl von 2.000 Unterstützer*innen für eine öffentliche Anhörung zu erreichen. Mit einem entsprechenden Ergänzungsantrag wäre ich einverstanden.
Liebe Grüße
Susanne
Gerd Weichelt: